AGB


Stefan Hübner Gartenbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

         

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen

Vertragspartnern der Firma Stefan Hübner Gartenbau. Entgegenstehende AGB

von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen

Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung. Die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber

Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung

vorgenommen.

 

§ 2 Angebote und Leistungsumfang

Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann

als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung

gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer

schriftlichen Bestätigung.

Sämtliche Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.

 

§ 3 Ausführung

Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu

sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die

erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.

Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.

Der Kunde hat der Firma Stefan Hübner Gartenbau die vorhandenen Anschlüsse

für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der

Kunde. Die Firma Stefan Hübner Gartenbau hat die Leistung im eigenen Betrieb

oder durch einen Nachunternehmer auszuführen.

Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen

Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

 

§ 4 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen

Unterlagen, wie z. B. Angebote, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und

Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei

denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material, Arbeitsaufwand und Tagesrapporte.

Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn

sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung

ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.

 

§ 6 Abnahme

Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt, so gilt die Leistung als

abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung. Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt und hat er die Leistung oder einen Teil der

Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach

Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Vorbehalte wegen

bekannter Mängel hat der Kunde spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten

Zeitpunkten gegenüber der Firma Stefan Hübner schriftlich geltend zu

machen. In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen

werden.

 

§ 7 Vergütung

Die Vergütung ist nach Abnahme innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit

nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen

Regeln. Sofern nicht anders vereinbart bleiben angemessene Preisänderungen wegen

veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 6 Wochen oder später

nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.                                                     

Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zur

Materialkostendeckung bis zu 40 % des Auftragssumme in Rechnung zu Stellen.

 

§ 8 Gewährleistung

Für alle durch uns erstellten Gewerke leisten wir 2 Jahre Garantie. Mängel und Ansprüche

sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust

zu vermeiden.

Unter Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt

insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld

erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die

Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.

Für Baustoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen.

Für vegetationstechnische Arbeiten insbesondere Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten , übernimmt der Auftragnehmer die Gewährleistung solange und soweit er mit der Pflege beauftragt würde ( Fertigstellungspflege) , längstens jedoch für die Dauer eines Jahres, beginnend mit der Abnahme.

 

§ 9 Behinderungsanzeige

Glaubt sich die Firma Stefan Hübner Gartenbau in der ordnungsgemäßen

Ausführung der Leistung behindert, so hat sie es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich

anzuzeigen. Mit der Behinderungsanzeige weist die Firma Stefan Hübner Gartenbau den Auftraggeber darauf hin, dass ein Risiko im Hinblick auf die Bauzeit

bestehen könnte und hiermit auch Kosten und Schäden verbunden sein können.

 

§ 10 Haftung für Mängel

Für eventuelle Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuerstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder dieses Objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen

Zahlung der Vergütung vor.

 

§ 12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder

einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 13 Rechtswahl - Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit

Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen

Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt

nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen

Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der

unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

 

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